Mitgliedschaft
Gebühren- und Beitragsordnung ab dem 01.01.2019
Einmalige Aufnahmegebühr 11,90 €
Der erste Jahresbeitrag ist bei der Aufnahme sofort fällig und in der Beratungsstelle zu zahlen (EC-Karte/Barzahlung) Die Folgebeiträge werden mittels SEPA Lastschriftmandat zentral eingezogen.
Beitrag bei Einnahmen
(Summe der positiven Einnahmen und Bezüge einschließlich Progressionsvorbehalt):
über EUR 150.000,00 297,50
unter EUR 150.000,00 279,85
unter EUR 110.000,00 249,90
unter EUR 90.000,00 202,30
unter EUR 75.000,00 184,45
unter EUR 65.000,00 160,65
unter EUR 50.000,00 142,80
unter EUR 38.000,00 124,95
unter EUR 25.000,00 95,20
unter EUR 17.500,00 71,40
Alle Gebühren verstehen sich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten.
Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellenleitern so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.
Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.