Mitgliedschaft

Gebühren- und Beitragsordnung ab dem 01.01.2019

Einmalige Aufnahmegebühr     11,90 €

Der erste Jahresbeitrag ist bei der Aufnahme sofort fällig und in der Beratungsstelle zu zahlen (EC-Karte/Barzahlung) Die Folgebeiträge werden mittels SEPA Lastschriftmandat zentral eingezogen.

Beitrag bei Einnahmen
(Summe der positiven Einnahmen und Bezüge einschließlich Progressionsvorbehalt):

über     EUR 150.000,00     297,50

unter    EUR 150.000,00     279,85

unter    EUR 110.000,00     249,90

unter    EUR   90.000,00     202,30

unter    EUR   75.000,00     184,45

unter    EUR   65.000,00     160,65

unter    EUR   50.000,00     142,80

unter    EUR   38.000,00     124,95

unter    EUR   25.000,00      95,20

unter    EUR   17.500,00      71,40


Alle Gebühren verstehen sich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten.

Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellenleitern so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.

Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.